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Neue Regeln zur Parodontitisbehandlung beim Zahnarzt
Umstellung der Parodontitisbehandlung bei den Krankenkassen: Mit der neuen „PAR-Richtlinie“, die seit dem 1. Juli 2021 gilt, übernehmen die gesetzlichen Kassen bei einer diagnostizierten Parodontitis nicht mehr nur die Parodontitis-Behandlungskosten für die akute Therapie, sondern auch für die anschließende Nachsorge (professionelle Zahnreinigung) über einen Zeitraum von bis zu zweieinhalb Jahren.
Bislang mussten von Parodontitis Betroffene die Vor- und Nachbehandlung selbst bezahlen. Besonders hervorzuheben ist: Die neue Richtlinie ermöglicht es, je nach Schweregrad der Erkrankung, mindestens einmal jährlich im Rahmen der unterstützenden Parodontitisbehandlung eine Professionelle Zahnreinigung (PZR) in Anspruch zu nehmen, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird. Getreu unserer Praxisphilosophie finden wir das echt MUNDECHT. Denn die Prophylaxe ist ein wichtiger Baustein, der über den dauerhaften Behandlungserfolg bei Parodontitis entscheidet. Zahnärzte haben mit der Neu-Regelung mehr Spielraum, um die Wirksamkeit der Maßnahmen und die Mundhygiene regelmäßig zu kontrollieren.
Sie haben noch Fragen zum Thema oder möchten mehr über die Parodontitisbehandlung bei MUNDECHT ZAHNMEDIZIN AM KLOSTERPARK wissen, dann sprechen Sie uns gerne an.